Rauchfangkehrer FAQ

Was? Wann? Wo?

Warum brauche ich einen Rauchfangkehrer?

Rauchfangkehrer arbeiten im Sinne des vorbeugenden Brandschutzes, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung. Die vorgeschriebenen Arbeiten sind in der Tiroler Feuerpolizeiordnung und dem Tiroler Heizungsanlagengesetz gesetzlich geregelt. Dabei ist sowohl der Rauchfangkehrer als auch der Betreiber von Feuerungsanlagen per Strafandrohung verpflichtet die Tätigkeiten durchzuführen bzw. durchführen zu lassen.

Durch die regelmäßigen Rauchfangkehrerarbeiten werden Kaminbrände und Brände aufgrund von Feuerstätten verhindert und gleichzeitig ein sicherer, störungsfreier und energiesparenden Betrieb der Heizungsanlagen sicher gestellt.

Wie oft kommt der Rauchfangkehrer bei Einzelöfen?

Die Anzahl der Kehrungen bzw. Überprüfungen pro Jahr regelt die Tiroler Feuerpolizeiordnung und ist im Wesentlichen vom verwendeten Brennstoff und der Art der Verfeuerung abhängig und gilt nur für benutzte Feuerungsanlagen.

Rauch- und Abgasführungen von Einzelöfen (wie Kachelofen, Kaminofen, Ölofen, Pelletsofen, usw.) sind bei gasbefeuerten 1x pro Jahr, bei pelletsbefeuerten 2x pro Jahr, bei ölbefeuerten 3x pro Jahr und bei holzbefeuerten 4x pro Jahr zu reinigen oder zu überprüfen. Der Einzelofen kann dabei vom Betreiber selbst gereinigt werden oder auf Wunsch kann die Reinigung durch den Rauchfangkehrer erfolgen.

Empfehlung: Sämtliche Arbeiten an Rauch- und Abgasführungen werden mittels einer fixen Jahresgebühr verrechnet welche im wesentlichen Brennstoff abhängig ist. Es ist daher auch sinnvoll diese Arbeiten regelmäßig durchführen zu lassen, weil dadurch keine Mehrkosten entstehen.

Wie oft kommt der Rauchfangkehrer bei Heizungsanlagen?

Die Anzahl der Kehrungen bzw. Überprüfungen pro Jahr regelt die Tiroler Feuerpolizeiordnung und ist im Wesentlichen vom verwendeten Brennstoff und der Art der Verfeuerung abhängig und gilt nur für benutzte Feuerungsanlagen.

Rauch- und Abgasführungen und der Heizkessel sind bei ölbefeuerten 1x pro Jahr, bei pelletsbefeuerten 2x pro Jahr, bei automatisch beschickter holzbefeuerung 2x pro Jahr und bei holzbefeuerten 4x pro Jahr zu reinigen. Für gasbefeuerte Anlagen oder Anlagen mit Brennwerttechnik gilt dieselbe Regelung wie für Einzelöfen.

Empfehlung: Gerade die Reinigung des Heizkessels bringt eine wesentliche Steigerung des Wirkungsgrades und senkt den Brennstoffverbrauch. Bei den heutigen Energiepreisen bringt die Reinigung des Heizkessels mehr an Einsparung als diese kostet. Speziell bei Ölfeuerungen raten wir zu 2 Reinigungen pro Jahr.

Wie oft kommt der Rauchfangkehrer, wenn die Feuerstätte nur teilweise benutzt wird?

Die Anzahl der Reinigungen bzw. Überprüfungen ist nur davon abhängig ob eine Feuerungsanlage benutzt wird oder nicht. Dies ist vergleichbar mit einem Auto, für welches man eben ein Pickerl und eine Nummerntafel benötigt, wenn man es benutzen will, egal wie viele Kilometer man im Jahr zurück legt. Unbenutzte Feuerstätten können Sie beim Rauchfangkehrer formlos abmelden. Es werden dann keine Arbeiten mehr an dieser Feuerungsanlage durchgeführt und es entstehen auch keine Kosten. Im Schadensfall wird aber von seitens der Versicherung / Sachverständigen sicherlich geprüft ob die Anlage auch tatsächlich nicht benutzt wurde.

Abgasmessung – wer wie wo wann was?

Grundsätzlich hat der Rauchfangkehrer bei allen Heizungsanlagen zu überprüfen, ob ein gültiger Messbefund vorliegt. Sollte dies nicht der Fall sein muss er den Betreiber der Heizungsanlage darüber informieren und dies nochmals kontrollieren. Sollte immer noch kein gültiger Messbefund vorliegen muss der Rauchfangkehrer die Behörde darüber informieren. Regelmäßige Abgasmessungen tragen wesentlich zum Umweltschutz, zur Energieeinsparung und zum störungsfreien Betrieb bei und sollten daher auch in Ihrem eigenen Interesse erfolgen. Abgasmessungen können vom Rauchfangkehrer oder im Zuge einer Heizungswartung durch den Installateur oder Servicebetrieb durchgeführt werden.

Bei öl- und holzbefeuerten Heizungsanlagen ist eine jährliche Abgasmessung vorgeschrieben, bei gasbefeuerte Anlagen ist dies alle drei Jahre erforderlich.

Empfehlung: Nachdem bei gasbefeuerten Anlagen keine Überprüfung des Heizkessels vorgeschrieben ist, empfehlen wir zumindest die Abgasmessung jährlich oder mind. alle 2 Jahre durchführen zu lassen. Anhand der Messwerte kann man erkennen wie gut die Anlage funktioniert und ob eine Wartung / Reinigung sinnvoll wäre.

Fragen Sie Ihren Rauchfangkehrer ob die Werte dem Alter und technischen Stand Ihrer Heizungsanlage entsprechen, oder ob man was verbessern könnte.

Rauchfangkehrerkosten:

Grundsätzlich ist der Kehrtarif für Rauchfangkehrerarbeiten in Tirol sehr einfach aufgebaut. Für jeden benutzten Kamin / Rauchfang / Abgasführung gibt es eine Jahresgrundgebühr, welche sämtliche vorgeschriebenen Arbeiten wie Reinigungen und Überprüfungen, gemäß Tiroler Feuerpolizeiordnung und Tiroler Heizungsanlagengesetz, abdeckt. Bis zu einer Kaminhöhe von vier Stockwerken gilt immer derselbe Preis. Es wird lediglich unterschieden mit welchem Brennstoff die Befeuerung, denn danach richtet sich auch der Arbeitsumfang, erfolgt.

Darüber hinaus gibt es fixe Tarife für die Reinigung von Heizkesseln in Abhängigkeit von der Heizleistung. Dabei gibt es bis zu einer Heizleistung von 35kW einen Einheitspreis je durchgeführter Reinigung.

Die Gebühr für die Hauptüberprüfung richtet sich nach der Anzahl der Wohneinheiten.

Darüber hinausgehende Leistungen richten sich nach dem Regiestundensatz und werden von den Betrieben selbst kalkuliert (also kurz bei Ihrem Rauchfangkehrer nachfragen).

Rauchfangkehrer FAQ entnommen von www.heizberater.org